Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 20. Oktober

Bielefeld/OWL. Fast drei Monate arbeiten ohne Lohn? Für viele Frauen in Deutschland ist das leider Realität. Denn zurückrechnet vom Jahresende arbeiten Frauen ab dem 20. Oktober quasi unentgeltlich, gemessen am durchschnittlichen Verdienst ihrer männlichen Kollegen. Nach wie vor klafft somit eine durchschnittliche Entgeltlücke von ca. 21 Prozent zwischen den Geschlechtern. Die Bundesrepublik ist damit eines der Schlusslichter in Europa.

Damit sich etwas ändert haben die DGB-Gewerkschaften den „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“ ausgerufen. Dieser Aktionstag wird dazu genutzt, das Thema Entgelt(un)gleichheit im Betrieb auf die Tagesordnung zu setzen, zu diskutieren und betriebliche Initiativen zu starten. Jedes Jahr wird vom Jahresende zurückgerechnet, ab wann Frauen bei gleicher Tätigkeit quasi unentgeltlich arbeiten. 2020 fällt dieses Datum auf den 20. Oktober.

„Dass Frauen weniger Lohn bekommen als ihre männlichen Kollegen, und zwar im Schnitt fast ein Viertel, – das ist schlichtweg ein Skandal. Zumal die Lohnlücke sich auch langfristig auf die eigenständige Existenzsicherung von Frauen auswirkt. Zwei Drittel aller erwerbstätigen Frauen verdienen nicht genug, um langfristig finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Deshalb brauchen wir nicht nur gesetzliche Regelungen. Auch in den Betrieben muss das Thema auf die Tagesordnung. Mit unserem Projekt ,Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!‘ wollen wir genau das erreichen,“ führt DGB-Regionsgeschäftsführerin Anke Unger in Ostwestfalen-Lippe, aus.

Das Kooperationsprojekt vom Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend will einen Beitrag leisten, um die geschlechtsspezifische Entgeltlücke zu schließen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen durch geschlechtergerechte Entgeltpraxis zu fördern. Es richtet sich sowohl an politische, gewerkschaftliche und betriebliche Akteur_innen als auch an junge Frauen.

Weitere Informationen findet Sie auf der Webseite von "Was verdient die Frau": https://www.was-verdient-die-frau.de/

Seit Jahren weisen Organisationen wie der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) auf die bestehende Entgeltlücke hin und fordern europaweite Regelungen und Gesetze um diesem Trend entgegenzuwirken.

Leider wurde erst vor einigen Tagen die von Ursula von der Leyen und Ihrer Kommission für 2020 versprochene EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschoben und es ist unsicher, wann sie nunmehr veröffentlicht wird. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) kritisiert die Verschiebung, denn der Gender Pay Gap schließt sich EU-weit nicht vor 2104, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Eurostat-Daten zeigen, dass die EU-weite Entgeltlücke sich um nur ein Prozent in den letzten acht Jahren verringert hat; was bei gleichbleibendem Trend bedeutet, dass Frauen im EU-Durchschnitt noch 84 Jahre warten müssen bis sie die gleiche Bezahlung erhalten.

Ohne verbindliche Entgeltgleichheitsmaßnahmen, um diesen Trend schleunigst zu ändern, würde laut EGB außerdem:

  1. Die Entgeltlücke in 9 Mitgliedsstaaten weiter steigen,
  2. Frauen in Deutschland und Tschechien müssten bis 2121 auf Entgeltgleichheit warten, d.h. noch über 100 Jahre, während sich die Lücke in Frankreich so langsam schließt (0.1% seit 2010), dass es dort sogar über 1000 Jahre dauern würde.

Vor diesem Hintergrund ist der EGB sehr besorgt, dass die Europäische Kommission die Veröffentlichung der angekündigten Entgeltrichtlinie vom 4. November (europaweiter Equal Pay Day) auf den 15. Dezember 2020 verschoben hat und die ganze Initiative in Zweifel stellt – mit der Bemerkung “to be confirmed” (muss noch bestätigt werden). In einem Brief an Ursula von der Leyen erfragt der EGB die Gründe für die Verschiebung der Richtlinie und forderte eine Zusicherung ein, dass die Richtlinie sehr zeitnah auf den Weg gebracht wird.

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