Online aufs Amt: Elektronisch Gewerbe anzeigen und Steuernummer erhalten

Die ersten formellen Schritte in die berufliche Selbstständigkeit können Unternehmensgründerinnen und -gründer elektronisch erledigen. Sowohl die Gewerbeanzeige beim Ordnungsamt wie auch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt sind online möglich. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold alle zukünftigen Gewerbetreibenden hin, die wegen der Corona- bedingten Einschränkungen diese Anzeigen nicht persönlich auf dem Amt erledigen können.

„Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung darf sogar nur noch ausschließlich elektronisch übermittelt werden“, verweist IHK-Gründungsberater Frank Lumma auf eine seit Jahresbeginn geltende Vorschrift. Die Abgabe in Papierform werde das Finanzamt nicht mehr akzeptieren.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient der Erteilung einer Steuernummer für die gewerbliche Tätigkeit. Er steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung.

„Rein optional ist dagegen bislang die elektronische Anzeige des Betriebsbeginns beim zuständigen Ordnungsamt“, erklärt Lumma den Unterschied. Sie wird über das zentrale „Wirtschafts-Service-Portal.NRW“ (www.service.wirtschaft.nrw) vorgenommen. Aufgrund der vielerorts geltenden Zugangsbeschränkungen zu den Rathäusern, so Lumma weiter, sei es aber derzeit die einzige Möglichkeit, um eine Gewerbeanmeldung schnellstmöglich zu erhalten.

Für die Nutzung beider Behördenportale ist eine vorherige Registrierung nötig. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer seine Zugangsdaten.

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