Gesetze & Urteile
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge
Dienstag, 07 September 2010
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß
Im Fremdrentenrecht galt seit den 1960er Jahren das Eingliederungsprinzip, wonach Vertriebene und Flüchtlinge in der gesetzlichen Rentenversicherung nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland so behandelt wurden, als ob sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit unter der Geltung des deutschen Rentenversicherungsrechts zurückgelegt hätten. Die politischen Umwälzungen in den Staaten Ost- und Südosteuropas ab Ende der 1980er Jahre veranlassten den Gesetzgeber jedoch zu einer Abkehr vom Eingliederungsprinzip.
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß
Im Fremdrentenrecht galt seit den 1960er Jahren das Eingliederungsprinzip, wonach Vertriebene und Flüchtlinge in der gesetzlichen Rentenversicherung nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland so behandelt wurden, als ob sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit unter der Geltung des deutschen Rentenversicherungsrechts zurückgelegt hätten. Die politischen Umwälzungen in den Staaten Ost- und Südosteuropas ab Ende der 1980er Jahre veranlassten den Gesetzgeber jedoch zu einer Abkehr vom Eingliederungsprinzip.
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