Gesetze & Urteile
Rechtswidrige Entlassung eines Stabsgefreiten aus der Bundeswehr wegen Schwarzfahrens
Donnerstag, 20 Oktober 2011
Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil vom 04. Oktober 2011 die Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Die Bundeswehr hatte den in Augustdorf stationierten, damals 24-jährigen Stabsgefreiten im Juni 2009 entlassen, nachdem dieser von sich aus mitgeteilt hatte, einen Bahnberechtigungsausweis für Wehrpflichtige verfälscht und sodann für mehrere (ihm als Zeitsoldat nicht zustehende) kostenlose Fahrten in seine Heimatstadt Leizig benutzt zu haben.
Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil vom 04. Oktober 2011 die Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Die Bundeswehr hatte den in Augustdorf stationierten, damals 24-jährigen Stabsgefreiten im Juni 2009 entlassen, nachdem dieser von sich aus mitgeteilt hatte, einen Bahnberechtigungsausweis für Wehrpflichtige verfälscht und sodann für mehrere (ihm als Zeitsoldat nicht zustehende) kostenlose Fahrten in seine Heimatstadt Leizig benutzt zu haben.
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