Gesetze & Urteile
Vorläufiger Rechtsschutzantrag der Bürgerbewegung Pro NRW gegen versammlungsrechtliche Auflage hat Erfolg
Montag, 07 Mai 2012
Minden. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden einem Antrag der Bürgerbewegung Pro NRW auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Polizeipräsidiums Bielefeld vom gestrigen Tage stattgegeben. Mit diesem Bescheid hatte das Polizeipräsidium untersagt, bei der heutigen Versammlung von Pro NRW in Bielefeld "jegliche Art von Mohammed-Karikaturen zu zeigen".
Minden. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden einem Antrag der Bürgerbewegung Pro NRW auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Polizeipräsidiums Bielefeld vom gestrigen Tage stattgegeben. Mit diesem Bescheid hatte das Polizeipräsidium untersagt, bei der heutigen Versammlung von Pro NRW in Bielefeld "jegliche Art von Mohammed-Karikaturen zu zeigen".
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