Kirche & Religion
Gedankenaustausch über den Umgang mit Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen
Freitag, 16 April 2010
Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und der Deutschen Bischofskonferenz anlässlich des Gesprächs am 15. April 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, haben sich heute zu dem vereinbarten Gespräch im Bundesjustizministerium getroffen. Erzbischof Zollitsch wurde vom Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Missbrauchsfragen, Bischof Dr. Stephan Ackermann, sowie von dem Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, und dem Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, begleitet. Auf Seiten des Bundesjustizministeriums nahmen zudem die Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann und der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler teil. Die Beteiligten nutzten das Gespräch zu einem intensiven und konstruktiven Gedankenaustausch über den Umgang mit Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen.
Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und der Deutschen Bischofskonferenz anlässlich des Gesprächs am 15. April 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, haben sich heute zu dem vereinbarten Gespräch im Bundesjustizministerium getroffen. Erzbischof Zollitsch wurde vom Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Missbrauchsfragen, Bischof Dr. Stephan Ackermann, sowie von dem Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, und dem Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, begleitet. Auf Seiten des Bundesjustizministeriums nahmen zudem die Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann und der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler teil. Die Beteiligten nutzten das Gespräch zu einem intensiven und konstruktiven Gedankenaustausch über den Umgang mit Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen.
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