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Werraversalzung - Kahlschlag an der Werra
Montag, 30 Januar 2012

Kassel / Witzenhausen. Noch im Januar beginnen die Rodungsarbeiten für den Bau der Abwasserpipeline der K+S Kali GmbH von Neuhof an die Werra. Das Regierungspräsidium Kassel hat dies im Vorgriff auf eine noch ausstehende wasserrechtliche Genehmigung erlaubt, die für die Einleitung der Abwässer in die Werra erforderlich wäre.

Schon im Jahre 2007 hatte der Haupt- und Regionalausschuss der Regionalversammlung Nordhessen beschlossen, den Bau der Pipeline wegen der "zahlreichen und schwerwiegenden Bedenken" nicht in den Regionalplan aufzunehmen. Im Jahre 2010 war zum ersten Mal ein Kalihersteller an der Werra gezwungen gewesen, ein überregionales Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Mehr als 5000 Einwender von Werra und Weser, darunter mehr als 400 Kommunen und Träger öffentlicher Belange, haben Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen. Bei einer öffentlichen Anhörung im Dezember 2011 hatten die Gemeinde Gerstungen und die Stadt Witzenhausen vorgeschlagen, die Abwässer nicht in die Werra einzuleiten. Stattdessen sollten sie am Standort Mecklar mit der Abwärme des dort geplanten Kraftwerks eingedampft und die in den Abwässern noch enthaltenen Wertstoffe zurück gewonnen werden. Die Vertreter des RP Kassel hatten damals zugesagt, diese Planungsvariante als Konkretisierung des Standes der Technik zu überprüfen.

"Wenn der Regierungspräsident jetzt schon sicher ist, dass die wasserrechtliche Genehmigung erteilt wird, dann kann die Prüfung wegen der Kürze der Zeit kaum mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden sein. Wir vermuten, dass der Regierungspräsident diese Prüfung vielmehr der K+S Kali GmbH überlassen und damit erneut den Bock zum Gärtner gemacht hat.", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. Gegen eine wasserrechtliche Genehmigung der Einleitung von Abwässern aus dem Fuldarevier in die Werra richtet sich auch eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Klagegemeinschaft von Flussanrainern hat dort vorgetragen, dass die geplante Einleitung wasserrechtswidrig ist und gegen das Verbesserungsgebot und das Verschlechterungsverbot der EG-Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Wegen der Mängel bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens richtet sich eine Beschwerde bei der EG-Kommission.

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