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Verbot der Kieler Hells Angels
Mittwoch, 01 Februar 2012 | Autor: BDK

Schleswig-Holstein geht konsequent gegen kriminelle Rockergruppen vor Verbot der Kieler Hells Angels

"Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie zeigt seinen Innenministerkollegen, wie man kriminellen Rockergruppen begegnet", unterstützt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz die ausgesprochene Verbotsverfügung gegen die Kieler Hells Angels.

Das Verbot der kriminellen Rockergruppierung nach dem Vereinsgesetz ist die eine Seite der Ermittlungen. Es gilt weiterhin die mögliche organisierte Struktur der kriminellen Rockergruppierung zu ermitteln. Der Gruppierung soll mit dem Vereinsverbot ihre kriminelle Handlungsmöglichkeit genommen werden.

"Den kriminellen Rockergruppierungen muss deren kriminell erwirtschaftetes Vermögen entzogen werden", beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz das kriminalistische Ermittlungsziel der Ermittlungsbehörden.

Zuletzt wurden wir Ermittler mit einem BGH-Urteil konfrontiert, dass ein Hells Angel sich mit einer Schusswaffe gegen ein Mitglied einer rivalisierenden Rockerbande zur Wehr setzen darf. Das darf nicht die Botschaft eines BGH-Urteils sein, dass man anders vorgehen kann, zeigt Schleswig-Holstein.

Wenn kriminelle Rockergruppierungen im Stile organisierter Kriminalität agieren, müssen die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden mit allen Möglichkeiten gegen diese Strukturen vorgehen und von der Politik mit aller Unterstützung ausgestattet werden.

Wir brauchen hierzu selbstverständlich qualifizierte Ermittler, Analytiker und forensische Mitarbeiter, aber die Gerichte müssen ebenso mit qualifizierten Staatsanwälten und Richtern ausgestattet sein, um letztlich die umfangreichen Ermittlungsverfahren gegen die organisierte Kriminalität korrekt und schnell durchzuführen", fordert der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz auch personelle Verstärkung im Bereich der Justiz.

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