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Nicht auf Nachbars Grundstück!
Mittwoch, 12 Mai 2010 | Autor: Postina PR

BERLIN. Wer nachträglich Carport, Garage oder Loggia auf die Grundstücksgrenze baut, der sollte genau aufpassen, damit er nicht auf Nachbars Grund und Boden gerät. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Denn auch wenn die Grenzbebauung an sich erlaubt ist, darf der Bau nicht über die Grenze ragen. Der Anrainer muss solche Grenzverletzungen nicht dulden - niemand hat ein Recht aufs Nachbargrundstück.

Wer über die Grenze baut, der muss den Bau entweder wieder abreißen oder sich mit seinem Nachbarn einigen. Je nach Größe des Überstands lässt sich das manchmal finanziell regeln. Besser ist aber, vorher aufpassen und genau messen. Übrigens: Wurde der Anbau von einem Architekten oder einer Firma falsch eingemessen und steht deshalb über die Grenze hinaus, dann haften Planer oder Unternehmer auch für den Schaden.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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“Fürchte nicht die, die mit dir übereinstimmen, sondern die, die nicht mit dir übereinstimmen und zu feige sind, es dir zu sagen.”

Napoleon Bonaparte, frz. Kaiser, 1769-1821

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