BGH vom 20. Mai 2010 (Xa ZR 68/09)
Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair entschieden.
Damit bestätigte der BGH ein
Urteil des Berliner Kammergerichts.
Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. "Kostenlos" war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.
Die Kartengebühr benachteiligt die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise, entschied der BGH. Der Kunde müsse die Möglichkeit haben, seiner Zahlungsverpflichtung ohne Zusatzgebühr auf eine gängige und zumutbare Weise nachzukommen.
Für zulässig erklärten die BGH-Richter dagegen eine Klausel, nach der ein Barzahlung des Flugtickets ausgeschlossen ist.
Zum Urteil hat der Bundesgerichtshof eine
Pressemitteilung veröffentlicht. Das Urteil selbst liegt schriftlich noch nicht vor.
