Fußball-WM
Montag, 14 Juni 2010 | Autor: Dahmen Renate
FIFA erlaubt nichtkommerzielles public-viewing ohne Lizenz
Fußball-Fans und viele Wirte dürften aufatmen: Nach Ablauf der Meldefrist für kommerzielle public-viewing-Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-WM in Südafrika hat der Weltfußball-Verband FIFA die Regeln für nicht-kommerzielle Veranstaltungen gelockert. Darauf macht die Juristin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) Svenja Jochens, aufmerksam.
Laut Jochens ist für nicht-kommerzielles public-viewing keine FIFA-Lizenz mehr nötig. "Allerdings sollte dabei das FIFA-Reglement peinlich genau beachtet werden: Wer die Spiele ohne die Lizenz zeigen will, darf keinen Eintritt verlangen. Auch ein indirekter Eintritt, etwa über Aufschläge auf Essen und Getränke, ist ebenso untersagt wie das Sponsoring über Geschäftspartner oder sonstige Firmen", erklärt Jochens. Im Zweifelsfall sei es ratsam, das FIFA-Reglement im Wortlaut zu lesen: www.fifa.com
Die IHK Lippe hat zum Thema "Fußball-WM und Arbeitsrecht" ein Merkblatt entwickelt. Dieses gibt Arbeitgebern Antworten zu den Fragen, ob am Arbeitsplatz das Radio oder der Fernseher eingeschaltet oder ob auf ein Tor mit einem kühlen Bier angestoßen werden darf unter
http://www.detmold.ihk.de/recht-und-steuern/merkblaetter/.
FIFA erlaubt nichtkommerzielles public-viewing ohne Lizenz
Fußball-Fans und viele Wirte dürften aufatmen: Nach Ablauf der Meldefrist für kommerzielle public-viewing-Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-WM in Südafrika hat der Weltfußball-Verband FIFA die Regeln für nicht-kommerzielle Veranstaltungen gelockert. Darauf macht die Juristin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) Svenja Jochens, aufmerksam.
Laut Jochens ist für nicht-kommerzielles public-viewing keine FIFA-Lizenz mehr nötig. "Allerdings sollte dabei das FIFA-Reglement peinlich genau beachtet werden: Wer die Spiele ohne die Lizenz zeigen will, darf keinen Eintritt verlangen. Auch ein indirekter Eintritt, etwa über Aufschläge auf Essen und Getränke, ist ebenso untersagt wie das Sponsoring über Geschäftspartner oder sonstige Firmen", erklärt Jochens. Im Zweifelsfall sei es ratsam, das FIFA-Reglement im Wortlaut zu lesen: www.fifa.com
Die IHK Lippe hat zum Thema "Fußball-WM und Arbeitsrecht" ein Merkblatt entwickelt. Dieses gibt Arbeitgebern Antworten zu den Fragen, ob am Arbeitsplatz das Radio oder der Fernseher eingeschaltet oder ob auf ein Tor mit einem kühlen Bier angestoßen werden darf unter
http://www.detmold.ihk.de/recht-und-steuern/merkblaetter/.

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