Donnerstag, Dezember 14, 2017

Bauherren müssen wichtige Pläne weiter gezielt verlangen BERLIN. In gut zwei Wochen, am 1. Januar 2018, tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Dann müssen Baufirmen den privaten Bauherren schlüsselfertiger Häuser und Bauträgerobjekte viele für das Objekt nötigen Berechnungen und Pläne für ihr Bauvorhaben zur Verfügung stellen und auch übergeben.

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