Keine Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Online-Diskussion zu geplanter Neuregelung des § 219a.

Kreis Lippe. Die neue Gesetzesvorlage, mit der die Ampel-Koalition den § 219a Strafgesetzbuch (StGB) abschaffen will, führt bundesweit zu Widerspruch. Auch die Frauen Union (FU) Lippe spricht sich für den Erhalt des § 219a und damit gegen die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus: „Es geht um das Leben der ungeborenen Kinder und darum, die schwangeren Frauen vor kommerzieller und unsachlicher Werbung zu schützen“, sagt Vorsitzende Birgit Tornau nach einer Online-Diskussion der FU NRW, an der sich auch die lippischen CDU-Frauen beteiligten.

Aktuell verbietet der § 219a jede Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichem Interesse und stellt beispielsweise das Anpreisen von Diensten zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs des eigenen Vermögensvorteils wegen unter Strafe. In der damaligen Koalition hatten CDU und SPD die Regelungen in dieser gültigen Form verabschiedet. „Dazu stehen wir als CDU nach wie vor“, verdeutlicht Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge.

Die Gruppe der Frauen in der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, deren Vize-Chefin Vieregge ist, habe eigens einen Beschluss dazu gefasst. Sie erinnert auch an die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes ungeborene Kind von Beginn an „als Mensch“ unter dem Schutz des Grundgesetzes stehe und sich nicht erst „zum Menschen“ entwickeln müsse. „Daran muss sich der Staat orientieren und muss diesen Schutz gewährleisten. Deshalb sind Beratung und Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtend. Das Werbeverbot sichert dabei die unabhängige, von kommerziellen Interessen freie Beratung. Das muss so bleiben“, so Vieregge.

Ärztin Kristina Hänel, die eine Vielzahl von Abtreibungen vorgenommen hat, übt hier Kritik. Die CDU-Frauen hatten die Vorkämpferin für die Abschaffung des § 219a neben anderen Gästen zur Online-Diskussion eingeladen. Nach Hänels Einschätzung würden durch das Werbeverbot Ärzte verunsichert und betroffenen Frauen Informationen vorenthalten. Damit argumentiert sie auf der Linie der Ampel-Koalition, die darüber hinaus im Koalitionsvertrag angibt, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen mit der Streichung des Werbeverbots stärken zu wollen.

Das sehen die CDU-Frauen anders: „Wichtige Argumente kommen uns zu kurz: Es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, aber eben auch um das Leben des ungeborenen Kindes. Falsch ist auch, dass Informationen unterdrückt würden. Nur zwei, drei Klicks sind nötig, um sich im Internet über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren – von Netdoktor über Pro Familia und Krankenkassen bis hin zu den Seiten des Gesundheitsministeriums. Es gibt kein Informationsdefizit!“, positioniert sich die stellvertretende lippische FU-Chefin und Landtagskandidatin Christiane Thiel.

In dem schweren Konflikt zwischen der Selbstbestimmung der Schwangeren und dem Lebensrecht des Kindes könne das Kind nur mit der Frau geschützt werden, nicht gegen sie. „Um der Schwangeren bestmögliche Entscheidungshilfen zu geben, steht im Mittelpunkt des Schutzkonzepts deshalb die unabhängige und ergebnisoffene Beratung, die sie über das Lebensrecht des Kindes, die medizinischen Fragen, aber auch über Hilfsangebote und Ansprüche informiert“, erläutert Vieregge das derzeitig gültige Verfahren.

Gemeinsam wollen sich die CDU-Frauen auf lippischer und auf NRW-Ebene weiter für den Schutz des ungeborenen Lebens stark machen: „Wir werden die Diskussion fortsetzen und alle Details des links-liberalen Gesetzentwurfs auf Herz und Nieren prüfen“, verspricht Tornau.

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