Mittwoch, Juni 29, 2022

BIVA-Pflegeschutzbund erwirkt Verbraucherschutz-Urteil. Köln/Bonn. Ein Urteil des Kölner Landgerichts, das der BIVA-Pflegeschutzbund erwirkt hat, stärkt die Verbraucherrechte von Pflegebedürftigen: Entgelterhöhungen im Pflegeheim sind nur dann wirksam, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. In der Folge erhält die Bewohnerin einer vollstationären Altenpflegeeinrichtung eines großen gemeinnützigen Trägers über 20.000 Euro zurück. „Obwohl es mit […]

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