Taktfahrplan mit Transparenz und Klimagesamtbilanz – Verkehrsministerium bleibt Antworten schuldig

Die Grünen im Regionalrat Detmold begrüßen, dass die Vertreter der DB AG und des Bundesverkehrsministeriums im Regionalrat zu den Planungen für die Strecke Hannover-Bielefeld vorgetragen haben. Das Fernbleiben der Staatssekretärin Susanne Henkel bleibt unverständlich. Da die Festlegung auf eine Fahrtzeit zwischen Hannover und Bielefeld auf 31 Minuten als Vorgabe aus dem Bundesverkehrsministerium kommt, muss genau dieses Ministerium sich dem Dialog in der Region stellen.

In der Sitzung des Regionalrates sind viele Fragen offen geblieben, hier müssen belastbare Antworten nachgeliefert werden, um die Region zu überzeugen. Es fehlt vor allem eine nachvollziehbare sachliche Begründung für die vorgegebenen 31 Minuten auf dem Abschnitt Hannover-Bielefeld und der daraus entstehenden Verengung auf wenige Trassen. Auch schweigt sich das Bundesverkehrsministerium darüber aus, welche Maßnahmen und Potenziale konkret für die Strecke Hamm-Bielefeld gesehen werden – denn nur so kann der Plan von 54 Minuten von Hamm nach Hannover funktionieren.

Helga Lange, Vorsitzende der Grünen Fraktion im Regionalrat Detmold: „Die Region muss mitgenommen werden. Hier hat das Bundesverkehrsministerium noch einen weiten Weg vor sich. Wer wie die Ministeriumsvertreter mit nur einer einzigen Folie alle Fragen des Regionalrates zu beantworten vorgibt, der legt auf echten Austausch offenbar wenig Wert. Bahn und Bundesverkehrsministerium laufen so Gefahr, das Projekt und die Verkehrswende vor die Wand zu fahren.

Die Grünen im Regionalrat Detmold messen die Arbeit des Bundesverkehrsministers an folgenden Zielen und Kriterien für den Schienenverkehr:

  • Modernisierung des Fernverkehrs mit einem gut ausgebauten Streckennetz, integralem Taktfahrplan und damit kürzeren Reisezeiten – dabei Berücksichtigung der Ausbaupotenziale anschließender Streckenabschnitte
  • deutliche Berücksichtigung der Anforderungen des Nah- und des Güterverkehrs – dabei Einbeziehung der Modernisierung und des Ausbaus von Verbindungsstrecken
  • Beachtung der Belange der Menschen und aller Aspekte des Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutzes
  • Entscheidung auf Grundlage der Klimagesamtbilanzierung aller untersuchten Varianten, dabei insbesondere Einbeziehung aller bau- und betriebsbezogenen Auswirkungen auf Landschaft, Gewässer und CO2-Fußabdruck
  • Investitions- und Betriebskostenvergleich aller untersuchten Varianten (inkl. einer bestandsnahen Lösung) jeweils im Verhältnis zu ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen (Kosten – Nutzen – Analyse)
  • Transparenz der Planungs- und Entscheidungsprozesse – dabei Offenlegung aller zugrundeliegenden Berechnungs- und Bewertungsverfahren.

Nur bei konsequenter Beachtung dieser Bewertungsmaßstäbe ist eine verantwortbare Entscheidung zu den ICE-Ausbauplanungen des Bundesverkehrsministeriums möglich.

nach oben