Verfassungsgericht kippt neues Wahlrecht

Wahlrecht

NRW-Kommunalwahl im September weiterhin ohne Hürden – FDP begrüßt Entscheidung

Das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht hat ein von CDU, SPD und Grünen beschlossenes neues Wahlrecht für kommunale Wahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit bleibt das bisherige Verfahren zur Sitzverteilung – das Sainte-Laguë-Verfahren – auch bei der anstehenden Kommunalwahl im September gültig. Eine 5%-Hürde oder andere indirekte Sperrklauseln wird es weiterhin nicht geben.

„Ein guter Tag für die Demokratie. Jede Stimme zählt“, betont der Bielefelder FDP-Vorsitzende Jan Maik Schlifter. Die FDP hatte gemeinsam mit weiteren Klägern gegen die Reform geklagt, die vor allem kleineren Parteien Mandate streitig gemacht hätte. Ziel des neuen, von dem grünen Landtagsabgeordneten Robin Rock entworfenen Verfahrens war es offenbar, größeren Parteien wie CDU und Grünen zusätzliche Sitze zu verschaffen – auf Kosten kleinerer Gruppen.

Besonders brisant: Ein im Auftrag der Regierungsfraktionen erstelltes Gutachten, das bereits frühzeitig die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens festgestellt hatte, wurde zunächst unter Verschluss gehalten. Erst durch öffentlichen Druck wurde das Gutachten veröffentlicht.

Schlifter kritisiert das Vorgehen scharf: „Dass sich Abgeordnete ihr Wahlrecht selbst zurechtlegen, statt auf bewährte mathematische Verfahren zu setzen, zeigt deutlich, worum es ging – um Macht und nicht um Fairness.“ Die FDP sieht in der Gerichtsentscheidung einen klaren Sieg für die demokratische Teilhabe und den Wählerwillen.

Bei der Kommunalwahl im September bleibt es nun beim bewährten Sainte-Laguë-Verfahren, das als besonders gerecht gilt. Für die Wählerinnen und Wähler bedeutet das: Jede Stimme hat Gewicht – unabhängig von der Parteigröße.

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