Mittelstand fordert Entbürokratisierung

Düsseldorf. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bedeutet einen schweren Schlag für den betrieblichen Alltag gerade in kleineren Betrieben. Dies beruht im Wesentlichen auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und setzt auf ein faires Miteinander, das die Interessen beider Seiten in Einklang bringt.

Für NRW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) ist nun der Gesetzgeber in der Pflicht, Bürokratie abzubauen und die Betriebe zu entlasten:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird den betrieblichen Alltag in unseren Betrieben durcheinanderwirbeln. Die Politik muss dieses Urteil aufgreifen und Schritte zur Entbürokratisierung im Arbeitsrecht einleiten und berücksichtigen, dass die moderne Arbeitswelt im Wesentlichen auf dem Vertrauensprinzip zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruht, was flexible Arbeitszeiten voraussetzt, die vor Ort in den Betrieben gefunden werden.

Der Staat mischt sich seit Jahren immer stärker regulierend in den Arbeitsmarkt ein und hat mit dem gesetzlichen Mindestlohn, dem Entgeltgleichheitsgesetz, dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit und der Arbeitsstättenverordnung Tatbestände mit unverhältnismäßig hohem Bürokratieaufwand geschaffen, den wir kompensieren müssen.

Wir benötigen als Antwort auf das Urteil, das unsere Betriebe erheblich unter Druck setzt, Entbürokratisierungen, um betriebliche Abläufe auch in Zukunft flexibler zu gestalten und den Bürokratieaufwand durch Dokumentationsvorschriften zu reduzieren und unterstützen daher die Pläne für ein „Bürokratieentlastungsgesetz“, das zuletzt von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Diskussion gestellt wurde.“

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