Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen bleibt schwierig

Immer wieder lehnen zuständige Stellen ab, die Kosten für die Arzneimitteltherapie von Flüchtlingen zu übernehmen, kritisiert der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL).

Apothekerin überreicht der Kundin die Medizin

Münster. Die Zahl der Asylbewerber steigt wieder – im Jahr 2022 um 27,9 Prozent. Hinzu kommt eine Million Schutzsuchender aus der Ukraine. „Die Menschen haben, ganz gleich woher sie kommen, viel hinter sich. Sie brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit. Doch wenn es um Arzneimittel geht, weisen Behörden im Einzelfall immer wieder die Zuständigkeit von sich“, kritisiert Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL).

Für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind, liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen. Nachdem die Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen sind, kommen die Städte und Gemeinden für die Versorgung auf. Flüchtlinge aus der Ukraine werden bereits nach wenigen Wochen in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Bis dahin gelten für sie die gleichen Zuständigkeiten wie für Asylbewerber.

Damit Flüchtlinge einen Arzt aufsuchen können, bekommen sie von der zuständigen Behörde einen Behandlungsschein ausgestellt, manchmal quartalsweise, oder sie erhalten – je nach Kommune – eine elektronische Gesundheitskarte. Der Arzt stellt bei Bedarf ein Rezept aus, auf dem auch der zuständige Kostenträger vermerkt ist. Mit dem Rezept bekommt der Flüchtling in der Apotheke seine Arzneimittel. Die Apotheke geht dabei in Vorleistung und rechnet die Kosten für das Mittel wie auch das Honorar für ihre Leistung mit der jeweils zuständigen Stelle ab. „In der Praxis erleben wir allerdings immer wieder, dass die laut ausgestelltem Rezept zuständige Stelle die Kosten nicht übernehmen will“, berichtet Thomas Rochell.

Die Apotheken könnten aber nicht prüfen, ob die angegebene Stelle tatsächlich die richtige für den jeweiligen Flüchtling sei oder ob sich unterdessen kurzfristig die Zuständigkeit geändert habe, kritisiert Rochell. „Wenn ein Mensch akut krank ist, muss er in der Regel auch schnell versorgt werden. Da bleibt der Apotheke keine Zeit, sich lange bei Behörden durchzufragen. Schon gar nicht, wenn der Patient am späten Nachmittag, am Samstag, nachts oder am Wochenende in die Apotheke kommt und bei der Behörde niemand mehr zu erreichen ist“, so Rochell. Mal ganz abgesehen davon, dass die Apotheken, die stark unter dem Fachkräftemangel wie auch dem Problem der Lieferengpässe litten, schlicht keine Kapazitäten mehr hätten, um auch noch in den Telefonschleifen der Verwaltungen zu warten.

„Die Apotheke ist im Übrigen auch nicht verpflichtet, die Zuständigkeiten zu prüfen“, fügt Rochell hinzu. Wenn ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept vorliege, habe der darauf angegeben Kostenträger die Leistung auch vertragsgemäß zu vergüten und den Wareneinsatz zu erstatten. „Es kann nicht sein, dass die Apotheke am Ende die Arzneimittel der Flüchtlinge bezahlt.“

Patienten wie Apotheken bräuchten Verlässlichkeit – „und keine Behörden, die die Verantwortung von sich schöben. Die Zahl der Apotheken in Westfalen-Lippe sei im vergangenen Jahr erneut gesunken. „Jeder zusätzliche Bürokratismus, jedes zusätzliche Risiko für die Honorierung setzt die die flächendeckende pharmazeutische Versorgung der Bürger einer weiteren Gefahr aus“, warnt Rochell.

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